Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Viele Agenturen behaupten aktuell, dass „fast jede Website“ davon betroffen sei. Das stimmt so nicht – und sorgt bei vielen Unternehmen für unnötige Verunsicherung.
Tatsächlich gilt das BaFG nur für klar definierte Produkte und Dienstleistungen – und eben nicht pauschal für jede Unternehmensseite.
Wer ist betroffen?
Das BaFG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen.
Für den Online-Bereich betrifft das vor allem Websites und Apps, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten.
Konkret heißt das:
- Online-Shops (B2C) – egal ob physische Produkte oder digitale Inhalte verkauft werden.
- Buchungs- und Reservierungssysteme – z. B.
- Hotel- oder Reiseportale, Terminbuchungstools.
- Digitale Mitgliedschaften und Abonnements – z. B. bei Verlagen, Fitnessstudios oder Streaming-Angeboten.
- Bank- und Finanzdienstleistungen – inklusive Online-Banking.
- E-Book-Angebote – inklusive Lese-Apps.
Eine reine Unternehmens-Website ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht unter das BaFG.
Wer ist ausgenommen?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen.
Achtung: Wer Produkte verkauft, fällt unabhängig von der Unternehmensgröße unter das Gesetz.
Was bedeutet Barrierefreiheit hier konkret?
Für betroffene Websites und Apps gelten künftig klare Anforderungen:
- Inhalte müssen über mehrere Sinne zugänglich sein
- Einfache, verständliche Sprache und klare Struktur.
- Hoher Farbkontrast und anpassbare Schriftgrößen.
- Barrierefreie Navigation – auch ohne Maus bedienbar.
- Zugängliche Formulare und Bestellprozesse.
Übergangsfristen
- Bereits bestehende Verträge dürfen noch bis max. 2030 weiterlaufen.
- Bestehende Systeme können bis 2025 bzw. 2030 (je nach Fall) genutzt werden, bevor sie angepasst werden müssen.
Unser Fazit bei SuS.digital
Das Barrierefreiheitsgesetz ist wichtig – aber nicht jede Website muss bis 2025 umgebaut werden.
Wir empfehlen:
- Prüfen, ob Ihre Website oder App in den Anwendungsbereich fällt.
- Falls ja: rechtzeitig mit der Planung starten, um Anforderungen technisch und gestalterisch sauber umzusetzen.
- Falls nein: trotzdem Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal und Vorteil für Nutzer:innen sehen – unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.